Waffenteile aus Übersee

  • Hi Leute,


    da kein deutscher Shop in der Lage ist das Open Bolt Kit für die WE M4/ M16 zu beschaffen, wollte ich mal Fragen wie es mit dem Bestellen aus nicht EU-Ländern aussieht. Hat jemand von euch damit Erfahrungen? Ich habe jetzt nichts im Internet gefunden, dass das illegal wäre wollte aber dennoch sicher gehen.


    Grüße, Tobi

    Suche ein Team. Bringe Erfahrungen und vollständige Ausrüstung mit. Am liebsten Raum Süddeutschland.

  • Hi Tobi,



    also ich habe mir kurz vor Weihnachten auch einige Teile aus Hong Kong bestellt. Allerdings wurde das Paket direkt vom Zoll abgefangen und der NAPS verschluss wurde zu einer anderen Behörde Zwecks Prüfung eingeschickt. Die haben dann nach ein paar Tagen festgestellt, dass es sich um ein Teil für ein Spielzeug handelt und ich durfte es mir wieder vom Zoll abholen. Natürlich musste ich noch ein paar Euro nachverzollen, aber sonst gab es da keine Probleme.



    LG, GME

  • Solange es sich um in D-Land frei verkäufliche und frei importierbare Artikel handelt gibt es absolut keine Probleme.


    Sicher es stellt sich die Frage was nicht als importierbar gilt. Manche haben Schwierigkeiten mit Inner Barrels, und Schlitten von Handguns sollen auch größere Probleme machen.
    Das sind aber auch nur Dinge die ich gehört habe, kann keine Aussage treffen ob es mit Sicherheit so ist. Kanns mir aber ehrlichgesagt nicht wirklich vorstellen, da beides in D-Land
    frei gehandelt werden darf, und ich davon ausgehe das die Leute die sich was importieren auch über 18 Jahre alt sind ;)
    Klar, Laser/Lampen etc. mit Waffenmontage, komplette Waffen etc. wirst du nicht übern Zoll bekommen.
    Aber sonst hab ich wirklich schon alles importiert, Schalldämpfer(Attrappen), Außenläufe, Boltcarrier, Bodys, Magazine, Gear... die Liste ist lang, eigentlich alles bis auf garantiert illegale Sachen,
    Innerbarrels und Handgun Schlitten :)


    ABER! Was immer, wirklich IMMER das sinnvollste ist, wenn du einfach mal auf deinem zuständigen Zollamt anrufst und nachfragst, und lass dich nicht abwimmeln, denn rate mal wer die Leute dort bezahlt?
    Genau! So Leute wie du und ich und jeder andere der Steuern bezahlt :)

  • Ich kann Snake da nur zustimmen... hab auch schon so ziemlich alles, was in deutschen Shops erhältlich ist aus Asien bestellt und es war eigentlich nie wirklich ein Thema.
    Ich kann Dir nur den Tipp geben: wenn Du eine elektronische Zieleinrichtung bestellt hast, sieh zu, daß Du die passenden Batterien mitnimmst, damit Du die Funktion vorführen kannst... ich musste bei nem Comp M2 Clone schonmal los, Batterien besorgen, weil die mitgelieferten schon leergelutscht waren :cursing: .
    Aber ansonsten hatte ich auch noch nie Probleme mit den Zollbeamten.

  • Unbd wie sieht es mit einem VFC AN/PEQ 15 target Pointer aus? Kann ich den importieren? Bei Ebairsoft gibt es die zu einem guten Preis.

    Als Batteriebox oder als LLM?
    Zweiteres ist illegal, da man solche Geräte nicht an Waffen anbringen darf, solange sie nicht unwiderruflich deaktiviert sind.

  • @ Vinson
    Du darfst aber auch gerne nochmal meinen Beitrag weiter oben durchlesen wenns dir immernoch unklar ist... :whistling:


    ausserdem sollte jeder wenigstens insofern das deutsche Waffengesetz kennen das er/sie weis was wirklich ILLEGAL ist... weil Unwissenheit leider nicht vor Strafe schützt :)

  • Unbd wie sieht es mit einem VFC AN/PEQ 15 target Pointer aus? Kann ich den importieren? Bei Ebairsoft gibt es die zu einem guten Preis.



    Hätte trotzdem fast mal Ärger gehabt weil die beim Zoll nicht genau wussten was das ist und ob es legal ist. Laser und so... :thumbdown:

  • Sorry, wenn ich hier Leichenschändung betreibe, aber ich habe ein aktuelles Problemchen zu diesem Thema und wollte dafür keinen neuen Thread eröffnen.


    Ich besitze ein G36K von VFC. Jetzt gibts da ja das bekannte Problem mit der Nozzle welche Zuführungsstörungen erzeugt. Glücklicherweise hat VFC sehr schnell reagiert und bereits eine überarbeitete Nozzle auf den Markt gebracht.
    Ich hab mir so eine vor kurzem bei WGC bestellt, nebst den neuen Gen3 Magazinen, welche ja zur neuen Nozzle gehören sollen.


    Das Paket ist mittlerweile in D angekommen und hängt beim Zoll. Ich habe also eine Mitteilung bekommen, dass ich den entsprechenden Zahlungsnachweis bringen soll zur Versteuerung - so weit, so bekannt.
    Nun ist ein weiterer Vermerk auf der Zollerklärung, wo draufsteht, dass ich einen "waffenrechtlichen Nachweis" erbringen soll.


    Ich habe durch RS-Erfahrung einige Erfahrung und Kenntnis im Bezug aufs WaffG - das Magazin ist unkritisch aber theoretisch ist die Nozzle (zumindest nach meiner Ansicht) ein wesentliches Teil, da maßgeblich für die Funktion erforderlich. Hierfür bräuchte man theoretisch eine Einfuhrerlaubnis - die ich natürlich nicht habe. :)


    Jetzt habe ich mal gegoogelt und im Forum etwas gewühlt - da ich noch neu in der Airsoftecke bin, würde mich interessieren, wie sowas üblicherweise gehandhabt wird, wenn es sich nun um offizielle Ersatzteile vom Hersteller handelt.. was das in dem Fall ja ist.
    Ich könnte dieses Teil mit Sicherheit auch bei Umarex bestellen, bzw bei einem der Händler über den gleichen weg... nur würde das vermutlich ewig dauern und das vierfache kosten.
    Was ist, wenn Teile defekt sind und ich mir aus Gründen der Kostenersparnis diese Teile im Ausland Original vom Hersteller bestelle!?


    Wie wird sowas üblicherweise beim Zoll geregelt / begründet?

  • Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber:


    Der unbedarfte Zollbeamte kann natürlich nicht wissen, dass das kein Verschluss einer echten G36 sondern der einer Airsoftversion ist. Also geht er erstmal auf Nummer sicher.


    Das Nozzle könnte jetzt als ein Verschluss interpretiert werden und wäre damit der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist. Das bedeutet frei erwerbbar ab 18 Jahren. Also sollte das eigentlich ohne Probleme durch den Zoll. Wie gesagt eigentlich. Tatsächlich ist das Aufgrund diverser Unsicherheiten immer so eine Sache. Man muss immer Bedenken, wenn ein Zollbeamter illegale Ware ins Land lässt, ist er u.U. seinen Job los. Mindestens wird er aber bei der nächsten Beförderug übergangen. Also seid ihnen nicht böse, wenn sie erstmal vorsichtig reagieren

  • Nein, nein... ich bin nicht böse auf die Zöllner. Die Buben machen ja auch nur ihren Job, was sie ja auch sollen, schließlich bezahle ich sie dafür ;)


    Ich will eigentlich nur wissen, was ich dem Zöllner sagen muss, dass er mein Päckchen rausrückt ;)


    Das mit der "der Waffe gleichgestellt für die sie bestimmt ist" ist ne heikle Aussage in meinen Augen... da das "frei ab 18" in dem Fall für die Waffe ja auch nur in Zusammenhang mit einer beschussamtlichen Abnahme und der entsprechenden Kennzeichnung in Form des Fünfeck-F gilt. Also müsste es theoretisch ja für das (wesentliche) Teil auch gelten.


    Hm... es gibt halt einfach sehr viel Interpretationsspielraum bei der Geschichte und ich möchte mich auf das Gespräch mit dem Zöllner vorbereiten, damit mein Paket nicht zurück geht, bzw ich am Ende noch eins auf den Deckel bekomme.


    Evtl hast du aber Recht mit deiner Aussage:

    Zitat


    Der unbedarfte Zollbeamte kann natürlich nicht wissen, dass das kein Verschluss einer echten G36 sondern der einer Airsoftversion ist. Also geht er erstmal auf Nummer sicher.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde einfach eine Explosionszeichnung der Waffe mitnehmen, das Nozzle rot eingekreist. Das erklärt vermutlich am Besten, worum es sich handelt.


    Was die rechtliche Seite angeht, ist das wirklich eine Grauzone. Es gibt keine genauen Abgrenzungen, was bei einer Airsoft tatsächlich "relevant" ist und was nicht. Eine Spiralfeder im Ventil ist für die Funktion absolut zwingend erforderlich. Aber kann die "waffenrechtlich relevant" sein?!? Und braucht man dafür eine Einfuhrerlaubnis? Bisher kenne ich das nur bei ganzen Waffen.


    Vielleicht druckst Du einfach noch zwei oder drei Screenshots von Händlern aus, die Nozzles verkaufen. Dann ist klar, daß diese Teile frei gehandelt werden und keinen Beschränkungen unterliegen.

  • Zitat


    Wenn du beim Zoll warst, sag doch bitte noch mal bescheid was mit diesem
    "waffenrechtlichen Nachweis" rausgekommen ist! Danke :)


    Kein Problem, werde ich machen.


    Zitat


    Ich würde einfach eine Explosionszeichnung der Waffe mitnehmen, das Nozzle rot eingekreist. Das erklärt vermutlich am Besten, worum es sich handelt.


    Keine schlechte Idee... nur wo bekomm ich das her auf die Schnelle? Hat jmd evtl eine Quelle hierfür? Würde das Modell G36K von VFC / Umarex betreffen.
    EDIT: Gefunden, VFC Homepage! :)

    Zitat


    Hallo Famas,


    erstmal ein herzliches Willkommen im GGE :) Ich möchte dich bitten, dich noch im Vorstellungsthread zu verewigen, ist immer netter, wenn man sich ein wenig kennt ;)


    :) Danke! Werde ich gleich mal nachholen.

  • Die Explosionzeichnung gibts doch gleich hier: http://forum.gasgunempire.de/i…page=Thread&threadID=161&


    Weiter unten findet sich die Explosionszeichnung fürs VFC G36C.
    Ansonsten könnte auch in der Anleitung eine sein.